af 1661 plocher flüssighumus me
Güllezusatz für alle Tierarten.
Menge: 2 Liter
Trägermaterial: Melasse GVO-frei
Preis: EUR 65,00
Güllezusatz für alle Tierarten.
Aerobe Aufbereitung (Rotte) von Gülle und Jauche zu wertvollem Humusdünger,
Homogenisierung,
Hygienisierung, unauffälliger Geruch, gute
Pflanzenverträglichkeit, weniger Fliegen
- Gülle wird in den Rottezustand (aerob) übergeführt, besseres Stallklima, weniger Fliegen
- Homogenisierung der Gülle, unauffälliger Geruch
- gelegentliches Aufrühren genügt
- keine Verätzungen, auch bei heißem Wetter
- Nährstoffe bleiben erhalten und sind pflanzenverfügbar
- Humusaufbau im Boden
- keine Gewässerbelastung
Ersteinsatz: 1,5 l pro 100 m³ vorhandener Gülle mit
reichlich Wasser in die flüssige Gülle einbringen.
Regelmäßige
Anwendung: 4 ml pro GVE wöchentlich.
Im Treibkanal ohne Schwimmdecke:
plocher flüssighumus
me in einer Gießkanne mit reichlich Wasser anrühren und
gleichmäßig über den Kanal verteilen. Eine bessere Wirkung wird erzielt, wenn
2/3 der empfohlenen Menge am Anfang des Treibkanals eingebracht wird.
Im Treibkanal mit Schwimmdecke:
Pro m2 zwei
Löcher durch die Schwimmdecke stoßen, anschließend das angerührte plocher flüssighumus me mit reichlich Wasser in den
flüssigen Teil der Gülle einbringen.
In der Güllegrube:
Das in Wasser
aufgerührte plocher flüssighumus me über das
laufende Rührwerk einbringen oder, falls kein Rührwerk vorhanden, die
Schwimmdecke mit einem Saugrohr durchstoßen und plocher flüssighumus me mit Wasser durch das Rohr
einleiten. Das Güllefass voll saugen und den Inhalt wieder in die Grube
zurückpumpen. Bei großen Gruben an mehreren Stellen wiederholen.
Im Güllekeller und
Staukanal:
plocher flüssighumus me in
einer Gießkanne mit reichlich Wasser anrühren und gleichmäßig über den leeren
Kanal oder Keller verteilen. Nach jedem Entleeren wiederholen.
Beobachten ist wichtig!
Die Wirkung von plocher flüssighumus me ist an der Blasenbildung in
der Gülle erkennbar. Durch chemische Verunreinigungen der Gülle
(z. B.
Antibiotika) kann die Wirkung verzögert sein.
Entspricht den Vorgaben der EG-Öko-BasisVO 834/2007, gelistet in der FiBL Schweiz, überprüft von Ecocert SA F-32600.
Für alle PLOCHER-Produkte entsteht kein Anwenderrisiko im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (gültig seit Dez. 2000).