af 1651 plocher flüssighumus cc
Güllezusatz für alle Tierarten.
Menge: 10 kg
Trägermaterial: Caliumcarbonat
Preis: EUR 255,00
Güllezusatz für alle Tierarten.
Aerobe Aufbereitung (Rotte) von Gülle und Jauche zu
wertvollem Humusdünger, Homogenisierung,
Hygienisierung,
unauffälliger Geruch, gute Pflanzenverträglichkeit, weniger Fliegen
- Gülle wird in den Rottezustand (aerob) übergeführt, besseres Stallklima, weniger Fliegen
- Homogenisierung der Gülle, unauffälliger Geruch
- gelegentliches Aufrühren genügt
- keine Verätzungen, auch bei heißem Wetter
- Nährstoffe bleiben erhalten und sind pflanzenverfügbar
- Humusaufbau im Boden
- keine Gewässerbelastung
Ersteinsatz: 1,5 kg pro 100 m³ vorhandener Gülle mit reichlich Wasser in die
flüssige Gülle einbringen.
Regelmäßige Anwendung:
5 g pro GVE wöchentlich.
Im Treibkanal ohne
Schwimmdecke:
plocher flüssighumus cc in einer
Gießkanne mit reichlich Wasser anrühren und gleichmäßig über den Kanal
verteilen. Eine bessere Wirkung wird erzielt, wenn 2/3 der empfohlenen Menge am
Anfang des Treibkanals eingebracht wird.
Im Treibkanal mit
Schwimmdecke:
Pro m2 zwei Löcher durch die Schwimmdecke stoßen,
anschließend das angerührte plocher flüssighumus cc mit
reichlich Wasser in den flüssigen Teil der Gülle einbringen.
In der Güllegrube:
Das in Wasser aufgerührte plocher flüssighumus cc über das
laufende Rührwerk einbringen oder, falls kein Rührwerk vorhanden, die
Schwimmdecke mit einem Saugrohr durchstoßen und plocher flüssighumus cc mit Wasser
durch das Rohr einleiten. Das Güllefass voll saugen und den Inhalt wieder in die
Grube zurückpumpen. Bei großen Gruben an mehreren Stellen wiederholen.
Im Güllekeller und
Staukanal:
plocher flüssighumus cc in einer
Gießkanne mit reichlich Wasser anrühren und gleichmäßig über den leeren Kanal
oder Keller verteilen. Nach jedem Entleeren wiederholen.
Beobachten ist wichtig!
Die Wirkung von plocher flüssighumus cc ist an der
Blasenbildung in der Gülle erkennbar. Durch chemische Verunreinigungen der Gülle
(z. B. Antibiotika) kann die Wirkung verzögert sein.
Entspricht den Vorgaben der EG-Öko-BasisVO 834/2007, gelistet in der FiBL Schweiz, überprüft von Ecocert SA F-32600.
Für alle PLOCHER-Produkte entsteht kein Anwenderrisiko im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (gültig seit Dez. 2000).