ak 7061 plocher humusboden me
Bodenhilfsstoff zur Bodenbelebung
Menge: 2 Liter
Trägermaterial: Melasse GVO-frei
Preis: EUR 118,00
Problematik:
- Bodenverdichtung
- innere/äußere Erosion
- inaktive Böden
- wenig Rottevorgänge
- pH-Wert
- Fehlen von N-Fixierern
- Nährstoffe nicht pflanzenverfügbar
- schwache Wurzelausbildung
- unerwünschte Beikräuter
- geringe Artenvielfalt
Mit plocher humusboden me:
- Flächenkompostierung
- Aktivierung des Bodenlebens
- Hygiene durch Rotte
- Verlängerte Vegetationsperiode durch höhere Bodenaktivität
- geschlossene, trittfeste Grasnarbe
- Bereitstellung von pflanzenverfügbaren Mineralstoffen u. Spurenelementen,
- pH-Wertregulierung
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Im Laufe der Zeit werden durch gute Bodengare auch die Beikräuter reduziert.
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Einsatzbereiche:
- Ackerland
- Grünland
- Obstbau- und Weinbau
- Gartenbau
- Forstwirtschaft
Anwendungsempfehlungen:
Im Frühjahr und unmittelbar nach jeder Ernte 1l/ha. Je nach Bodenzustand, Menge der Ernterückstände und Einsatzintervalle Aufwandmenge evtl. reduzieren oder erhöhen.
Vor dem
Einfüllen in die Feldspritze in Wasser aufrühren und bei laufendem Rührwerk
einfüllen (bei Mischungen immer zuerst das PLOCHER-Produkt einfüllen) oder ins
Güllefass vor dem Ausbringen zu dosieren.
Spritzwassermenge: 200 - 400
Liter/ha.
oder
mit aufbereiteter PLOCHER-Gülle: plocher humusboden me in einem Eimer Wasser aufrühren und direkt beim Befüllen des Güllefasses zugeben.
Empfehlungen:
Bei spürbaren Bodenverbesserungen kann die Einsatzmenge relativ rasch reduziert werden.
Empfehlenswert ist die Anwendung am Abend und vor zu erwartendem Regen.
Tipp:
- Zur Verbesserung des Stallklimas/Rotteförderung sollte unbedingt plocher kompost & mist (bei Einstreu) bzw. plocher gülle & jauche (bei Spaltenböden) angewendet werden.
Hinweis:
Durch die gezielte Bodenaktivierung werden aufbereitete hofeigene Düngemittel optimiert und pflanzenverfügbar umgesetzt (verbesserte Düngeleistung).
Entspricht den Vorgaben der EG-Öko-BasisVO 834/2007, gelistet in der FiBL Schweiz, überprüft von Ecocert SA F-32600.
Für alle PLOCHER-Produkte entsteht kein Anwenderrisiko im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (gültig seit Dez. 2000).